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1. Allgemeines
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Die drei Elemente der (ungeschriebenen) republikanischen Verfassung waren der Senat, die Volksversammlungen und die Magistraturen (Rn. 45, 48). Die leges Liciniae Sextiae (Gesetze des Licinius und des Sextus – nach den Volkstribunen, die sie beantragten) von 367 v. Chr. entwickelten diese Verfassung weiter. Seither standen jeweils zwei Konsuln (ein patrizischer und ein plebejischer) an der Spitze des Gemeinwesens. Praktisch lag die Macht bei der neuen Adelsschicht aus Patriziern und aufgestiegenen Plebejern, versammelt im Senat (Rn. 47, 87). Auch die anderen Amtsträger entstammten dieser Schicht. Kennzeichnend für das frühere Stadium der politischen Entwicklung ist, dass kaum hervorragende Einzelpersönlichkeiten auftreten. Die Republik wurde lange von einer weitgehend homogenen Gruppe adliger Politiker und Militärs getragen. Diese Ordnung hielt sich bis zu den gracchischen Unruhen (Rn. 96), die 133 v. Chr. begannen und das sog. Revolutionszeitalter, das letzte Jahrhundert der Republik, einleiteten.
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Für die Inhaber der Oberämter (magistratus) legte ein Gesetz von 180 v. Chr. die Laufbahn erstmals verbindlich fest. Zur Vermeidung von Alleinherrschaft wurden grundsätzlich alle Ämter doppelt besetzt (Kollegialität). Der Bewerber sollte sich zunächst zum Quästor wählen lassen, dann zum Volkstribunen oder Ädil, zum Prätor und schließlich zum Konsul. Zensur und Diktatur waren ehemaligen Konsuln vorbehalten. Das Mindestalter für den Quästor betrug (nach 10-jährigem Heeresdienst) 30 Jahre, für den Prätor 40, für den Konsul 43 Jahre.
Die römischen Oberämter waren unbesoldet, denn für das zeitgenössische Verständnis waren alle diese Ämter Ehrenämter. Gewählt wurde man jeweils für ein Jahr (Annuität) und zwischen den jeweiligen Ämtern lag eine Pause von mindestens zwei Jahren. Nach Absolvieren der Ämterlaufbahn gingen die früheren Amtsträger üblicherweise als Proprätoren oder Prokonsuln (Statthalter, Gouverneure) in eine Provinz, wo sie ihre bei den Wahlkämpfen geschmälerten Vermögen durch Ausbeutung der Provinzialen wieder aufbessern konnten. Bekannt wurde der Statthalter Verres wegen der gegen ihn gehaltenen Gerichtsreden Ciceros (in C. Verrem actiones prima et secunda).