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3. Der Senat

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Im Senat war in der Republik die politische und gesellschaftliche Führungsschicht Roms versammelt. Er existierte wahrscheinlich schon in der Königszeit, als Versammlung der patrizischen Häupter. Seine Macht beruhte darauf, dass man – anders als bei den einzelnen Ämtern – einen Sitz im Senat auf Lebenszeit, also dauerhaft hatte. In den Senat gelangte man durch die lectio senatus der Zensoren (Rn. 81). Lange wurden nur ehemalige Konsuln und Prätoren Senatoren. Ab ca. 100 v. Chr. kamen auch Volkstribune, Ädile und Quästoren hinzu.

Die Senatsbeschlüsse (Singular: senatus consultum, Plural: senatus consulta) hatten ursprünglich nur beratende Funktion für die amtierenden Beamten, wurden später jedoch als eigenständige Rechtsquelle (Rn. 139) angesehen.[3] Tatsächlich beherrschte der Senat die Außenpolitik, entschied über Krieg und Frieden, Staatshaushalt, Rüstung, die Verteilung des militärischen Kommandos unter den Konsuln und die Besetzung der Statthalterposten in den Provinzen. Selbst Beschlüsse der Komitien unterlagen der Bestätigung durch den Senat (auctoritas patrum oder auctoritas senatus).

Ein rechtlich umstrittenes Mittel, eine Art Notstandsdiktatur zu errichten, stellte das senatus consultum ultimum (s.c. de re publica defendenda) dar: videant consules, ne quid detrimenti res publica capiat, d.h. die Konsuln mögen dafür sorgen, dass der Staat keinen Nachteil erleidet. Es verschaffte den Konsuln nach Auffassung der Senatskreise unbeschränkte Befugnisse und spielte in der letzten Phase der Republik eine große Rolle (Rn. 96, 100, 102).

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