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Tag 139

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17. September 2014

Manfred Götzl, Richter. Patrick R., 41, Kriminalbeamter der Kantonspolizei Bern.

(Die Vernehmung des Schweizer Polizisten wird fortgesetzt.)

Götzl Nun zur Einvernahme von Herrn G. im Jahr 2012. Bitte sagen Sie uns, wie es dazu kam und was der Inhalt war.

Patrick R. Zu der Einvernahme kam es aufgrund der Information aus Deutschland, dass die Waffe in der Brandruine in Zwickau gefunden wurde. Anhand der Waffennummer ließ sich feststellen, dass es eine Česká war, die laut Waffenbuch Schläfli & Zbinden an Herrn G. versandt worden war. Herr G. wurde mitgenommen auf die Polizeiwache in Thun, es wurde eine Verteidigung zugemessen. Der Anwalt war von Beginn der Einvernahme anwesend. Herr G. wurde angesprochen, ob er die Angaben seiner früheren Einvernahmen bestätigen könne. Er sagte, grundsätzlich ja, wollte aber eine Änderung anfügen. Er gab an, dass er die Waffenscheine einem Herrn Müller für 400 Franken übergeben habe, Grund dafür seien Geldprobleme gewesen. Herr Müller soll ihm gesagt haben, dass er, G., es gar nicht wissen wolle, wohin die Waffen gingen. Herr G. bestritt weiter, dass er die Waffen je in Händen gehalten hat.

Götzl Wie kam es denn jetzt dazu, dass er Herrn Müller ins Gespräch brachte?

Patrick R. Es ist eine Vermutung von mir: Er hat gemerkt, dass er mit den bisherigen Aussagen wahrscheinlich nicht weit kommen wird.

Götzl Hat er denn gesagt, wann er die Scheine an Herrn Müller weitergegeben hat?

Patrick R. Es müsste im Zeitraum 1996 gewesen sein. Er sagte, er habe die Waffenscheine erworben. Das sei »die Scheiße« gewesen, die er gemacht habe. Er sehe aber keinen direkten Zusammenhang zu den Morden.

Der NSU Prozess

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