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Tag 140

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18. September 2014

Manfred Götzl, Richter. Patrick R., 41, Kriminalbeamter der Kantonspolizei Bern. Albert V., Kriminalbeamter in Nürnberg und einer der leitenden Ermittler in der »Besonderen Aufbauorganisation (BAO) Bosporus«, der großen Sonderkommission, die die Mordserie aufklären sollte. Eberhard Reinecke, Anwalt der Nebenklage.

(Die Befragung vom Vortag wird fortgesetzt.)

Götzl Ich wollte zur Vernehmung von Herrn Müller vom 13.2.2012 kommen. Bitte schildern Sie die Umstände.

Patrick R. Herr Müller wurde uns aus der U-Haft zugeführt. Über die Morde habe er mal mit Herrn G. gesprochen, das sei nach dem Fund der Waffe gewesen. Herr Müller wusste wohl nicht mehr genau, wann das war. Er gab an, keine Waffen von G. bekommen zu haben.

Götzl Ist denn angesprochen worden, warum Herr G. ihn zu Unrecht belasten sollte?

Patrick R. Ich habe ihm das vorgehalten. Er sagte, dass er sich das nicht erklären könne.

Götzl Sind auch die Beziehungen von Herrn Müller nach Deutschland angesprochen worden?

Patrick R. Es gab Informationen dazu aus Deutschland. Ihm wurden diverse Namen vorgehalten. Er gab von sich aus den Theile, Enrico an, den er kannte. Ich glaube, er kannte ihn geschäftsbedingt, dann aber auch privat. Er war auch einmal mit ihm in den Ferien. Dann gab er die Zwillinge E. (Sie waren am Tag 278 als Zeugen geladen.) an. Die anderen Namen sind mir nicht mehr präsent. Frau Zschäpe kannte er, wie er sagte, nur aus den Medien.

(Der Zeuge verlässt den Saal. Nun wird der Nürnberger Polizist Albert V. befragt, der bereits am Tag 31 im Gericht aussagte. Es geht um den Nagelbombenanschlag im Juni 2004 in Köln.)

Anwalt Reinecke Können Sie etwas dazu sagen, wie die Zusammenarbeit der BAO Bosporus mit Ihren Kölner Kollegen aussah?

Albert V. Den ersten Kontakt hatten wir im Juni 2005, zuvor war der Mord an Herrn Yaşar in Nürnberg passiert. Bei den Vernehmungen der Zeugen waren wir auf Personen gestoßen, die Fahrradfahrer beobachtet hatten, unter anderem die Zeugin K., mit ihrer Hilfe wurden Phantombilder gefertigt, die in ganz Deutschland gezeigt wurden. So wurde bekannt, dass beim Nagelbombenanschlag in Köln auch zwei Fahrradfahrer gesucht wurden. Wir haben uns mit den Kölner Kollegen ausgetauscht. Sie waren im September 2006 auch bei uns. Es wurde ein intensiver Abgleich geführt, um zu klären, ob es dieselben Täter waren. Wir haben Unterlagen bekommen, auch Videoaufnahmen, wo beide Täter mit Fahrrad durchs Bild liefen. (Gemeint sind die Aufnahmen aus Überwachungs kameras in Köln, auf denen die Bombenattentäter mit Fahrrädern zu sehen waren). Wir haben auch vereinbart, den Datenbestand zu vergleichen, auch die Massendaten, um mögliche Übereinstimmungen zu finden. Einige Funkzellentreffer sind auch in Köln aufgefunden worden, aber es waren alles unauffällige Telefonate. Ein weiterer Schwerpunkt war der Hinweis, dass Kenntnisse aus dem Modellbau bei den Tätern vorliegen müssten, insbesondere die Fernsteuerung bei der Bombe deutete darauf hin. Deshalb hatten die Kölner Kollegen bereits Modellbaugeschäfte besucht, Ähnliches haben wir in Nürnberg gemacht. Wir haben etwa zwanzig Geschäfte aufgesucht, aber leider konnte niemand etwas dazu sagen. Der Zeugin Frau K. haben wir die Videoaufnahmen gezeigt, sie hat eine Ähnlichkeit festgestellt. Sie hat gesagt, sie sei sich ziemlich sicher. Die Qualität der Aufnahmen war mäßig, deshalb haben wir versucht, eine Bildverbesserung durchzuführen, aber eine große Verbesserung war nicht möglich. Das Ergebnis ist noch einmal der Zeugin K. gezeigt worden und noch einer Zeugin, die auch eine gewisse Ähnlichkeit festgestellt hat. Im Weiteren haben wir Dortmund mit einbezogen und eine Zeugin, die die beiden Personen gesehen hatte. Sie hat auch die Filme aus Köln gesehen, hat aber keine Ähnlichkeit festgestellt. Letztendlich mussten wir die Tat in Köln im Raum stehen lassen. Es stand nicht fest zu 100 Prozent, dass es die Täter in Köln waren, aber es ließ sich auch nicht ausschließen.

Anwalt Reinecke Haben Sie auch über eine Fallanalyse gesprochen?

Albert V. Ja, das war beabsichtigt. Aber sie wurde nicht durchgeführt. Der Grund war, dass es bereits bei den Einzeltaten unserer Mordserie Fallanalysen gab. Und es ist auch durch das BKA im Februar 2005 eine umfassende Fallanalyse zu dem Nagelbombenanschlag durchgeführt worden. Wir hatten trotzdem die Absicht gehabt, eine zusammenfassende Fallanalyse zu machen, bekamen aber von den OFA-Dienststellen (Dienststellen von Beamten, die Operative Fallanalysen durchführen, landläufig bekannt als Profiler) die Auskunft, dass es nicht sinnvoll wäre aufgrund des unterschiedlichen Tatablaufs. Es sei eher nicht von einem politischen Motiv auszugehen, weil kein Bekennerschreiben gefunden wurde, hieß es in der BKA-Analyse.

(Im Gerichtssaal gehen plötzlich das Licht und die Mikrofone aus.)

Götzl Das war wohl ein Stromausfall. Ja, es ist ein Stromausfall. Dann machen wir jetzt erst mal eine Pause.

(Nach der Pause arbeitet das Gericht noch ein paar weitere Punkte ab. Die Verteidiger von Beate Zschäpe begründen, warum sie ein Verwertungsverbot zu dem Komplex Garagenfunde 1998 beantragt haben. Die Hinweise auf die Garage seien damals rechtsstaatswidrig unter Missachtung des Trennungsgebots zwischen Polizei und Verfassungsschutz erlangt worden.)

Der NSU Prozess

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