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Tag 148

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9. Oktober 2014

Manfred Götzl, Richter. David Steimer, 46, Schweizer Staatsanwalt.

(Es geht weiter um die Česká 83-Pistole und um die Spur in die Schweiz. Der Zeuge hatte im Jahr 2012 die Schweizer Bürger Anton G. und Hans-Ulrich Müller vernommen.)

Steimer Das Verfahren wurde ausgelöst durch das Dezernat »Leib und Leben« des Kantons Bern. Darauf habe ich das Verfahren eröffnet. Das war wenige Tage vor der ersten Befragung. Ich habe einen Hausdurchsuchungsbefehl ausgestellt für das Anwesen von Herrn G.. Dann habe ich mir Herrn G. zuführen lassen und die Untersuchungshaft eröffnet.

Götzl Mich interessiert das Verhalten des Herrn G.

Steimer Das Verhalten war so wie in den polizeilichen Vernehmungen. Er zog sich darauf zurück, dass er sich aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr erinnern könne. Zog das Verfahren ins Lächerliche. Dass ihm die Waffenerwerbsscheine in Frankfurt aus dem Auto gestohlen wurden. Er dachte, mit der Hausdurchsuchung 2009 sei das für ihn erledigt gewesen. Die Amnesie war nicht nachvollziehbar. Ich habe dann Haftantrag gestellt.

Götzl Wurden die früheren Vernehmungen bei der Polizei angesprochen?

Steimer Ja, die Pakete, die er nie erhalten haben will, und gestohlene Waffenerwerbsscheine. Er blieb bei seiner Linie, seine Aussagen seien korrekt und er habe nie eine Waffe erworben. Dann sagte er, er habe die Waffenerwerbsscheine dem Herrn Müller verkauft für 400 Franken. Seine Bekanntschaft zu Herrn Müller war dann Thema. Er hat sich nicht mehr erinnert, dass sie sich beim Militär kennengelernt haben. Das ist ungewöhnlich. In der Schweiz ist das der Dreh- und Angelpunkt, wo sich Männer kennengelernt haben. Er wollte alles umschiffen, was mit Waffen zu tun hat. Die beiden waren gemeinsam in einem Motorradklub in Bern und viel auf Motorradtouren.

Götzl Was war der strafrechtliche Vorwurf, den man Herrn G. machte?

Steimer Unterstützung einer kriminellen Vereinigung. Dass die Waffe mit Wissen des Erwerbers in kriminelle Kreise geliefert wurde. Waffenrechtlich konnte man ihm nichts vorwerfen, weil das damals kaum reglementiert war. Er hat gesagt, er habe keine Affinität zu Waffen. Er habe einmal überlegt, einem Sportschützenverein beizutreten, aber es sei nie dazu gekommen.

Götzl Sie sagten, die Waffe sei eindeutig identifiziert worden?

Steimer Ja, als die Seriennummer identifiziert war, und anhand der Waffenbücher.

Götzl Was hat Herr G. zu den Taten gesagt, die mit der Pistole verübt wurden?

Steimer Er hat den Bezug zu den Taten nicht hergestellt. Er sagte, damit habe er nichts zu tun. Hat sich sehr stark abgegrenzt.

Götzl Hat Herr G. gesagt, dass Herr Müller eine Waffe erhalten hat?

Steimer Ja, er sagte, er habe eine Waffe als Paket per Post erhalten. Er will sie dann dem Herrn Müller übergeben haben, ungeöffnet, wie er sagt.

Götzl Hat Herr G. erfahren, was Herr Müller mit der Waffe gemacht hat?

Steimer Ja, er will mit dem Herrn Müller darüber gesprochen haben, aufgrund von Medienberichten. Er hat ihn gefragt, wofür er denn die Waffenerwerbsscheine brauche. Da will ihm Müller gesagt haben, dass er die Waffen nach Deutschland exportieren solle und dass es in Deutschland schwierig sei für gewisse Kreise, Waffen zu bekommen. Müller sagte, er habe sie vielleicht an einen V-Mann verkauft, weil der so viel Geld gehabt habe, dass er nicht versucht habe, den Preis zu drücken. Mehr solle er lieber nicht wissen, weil das nicht ganz ungefährlich sein könnte. Müller sagte dem G., er solle jetzt nicht weiterfragen. Dann wurde im Februar Herr Müller vernommen. Er sagte, er könne sich nicht vorstellen, wie G. zu diesen Aussagen käme. Herr Müller sagte, er hätte G. sicher nicht erzählt, dass er Waffen nach Deutschland verkaufen will.

Der NSU Prozess

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