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Tag 149
Оглавление14. Oktober 2014
Thomas L., 31, Kriminaloberkommissar beim BKA Meckenheim. Nadja E., 31, Kriminaloberkommissarin beim BKA Wiesbaden. Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl, Verteidiger von Beate Zschäpe. Alexander Hoffmann, Anwalt der Nebenklage.
(Zunächst soll ein BKA-Beamter über die Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten André Eminger berichten.)
Thomas L. Am 24.11.2011 war ich als Durchsuchungsleiter für das Objekt Eminger eingeteilt. Beginn war um 6.30 Uhr, wir haben mit Spezialkräften der Bundespolizei die Wohnung gewaltsam betreten. Susann Eminger und Patrick G. waren im Wohnzimmer. Die beiden wurden kurzzeitig gefesselt. Frau Eminger wurde gefragt, welche Räumlichkeiten noch zur Wohnung gehören. Sie hat dann den Rechtsanwalt Hedrich erreicht, nach mehreren Versuchen. Ihr wurde erklärt, dass ihr Ehemann bei seinem Bruder in Brandenburg festgenommen wurde. In der Wohnung wurde eine Vielzahl von Gegenständen sichergestellt. Zwei Laptops im Wohnzimmer, PC im Schlafzimmer mit zwei Festplatten, im Flur eine Jacke, in der eine Campingplatzbestätigung war vom Platz auf Fehmarn, Wulfener Hals. Viele Gegenstände, die auf eine rechte Gesinnung der Familie Eminger hinweisen. Schriftverkehr der Deutschen Bahn zu Bahnkarten, die im Wohnmobil gefunden wurden, in dem Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zu Tode gekommen sind. Die Durchsuchung hat bis 16.30 Uhr gedauert. Die Tür war eingerammt, sie wurde von einem Tischler wiederhergestellt.
(Dann berichtet eine BKA-Beamtin über die Durchsuchung der Wohnung beim Angeklagten Ralf Wohlleben.)
Nadja E. Es war der 24.11.2011 in Jena. Um 6.15 Uhr haben wir an der Tür geklingelt. Ralf Wohlleben hat geöffnet. Wir haben den Durchsuchungsgrund erläutert. Herr Wohlleben hat uns kooperativ in die Wohnung gelassen. Er wurde gefragt, ob er Zeugen hinzuziehen wolle. Darauf hat er ausdrücklich verzichtet. Er hat seinen Anwalt angerufen, er wollte sich nicht zur Sache äußern. Herr Wohlleben hat Widerspruch eingelegt gegen die Maßnahme. Er hat uns auch die PIN seines Handys mitgeteilt. Wir haben schriftliche Unterlagen, elektronische Datenträger, ein Macbook, einen Rechner sichergestellt.
(Die Zeugin verlässt den Saal. Nun thematisiert Zschäpes Verteidiger Wolfgang Heer erneut die Brandstiftung in Zwickau und die Frage, ob Zschäpe die betagte Nachbarin gewarnt habe. Er kritisiert, dass die Nachbarin Charlotte Erber nicht rechtzeitig förmlich vernommen worden sei, als sie noch nicht dement gewesen sei. Er wirft dem Gericht entsprechende Versäumnisse und eine zu große Zögerlichkeit vor.)
Verteidiger Heer Wir rügen einen Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens. Der Senat hätte eine Vernehmung unverzüglich beschließen müssen.
Anwalt Hoffmann Die Verteidigung geht selbst davon aus, dass zu einem Zeitpunkt, wo nur der Brandstifter wissen konnte, dass es brennt oder gleich brennt, Ihre Mandantin geklingelt hat, also dass Ihre Mandantin die Täterin war. Man zündet ein Haus an und weiß, dass eine alte Frau sich darin befindet, man ist so sicher, dass es gleich brennt, dass man klingelt. Das macht es nicht besser. Das ist kein Rücktritt. Das spricht nicht für einen. Das verringert die Strafe nicht. Wenn jemand sicher weiß, dass eine alte Frau in dem Haus ist, dann reicht es nicht, zu klingeln und zu sagen: Gehen Sie raus.
Verteidiger Stahl Wenn es so war, dass Frau Zschäpe bei Frau Erber klingelte, dann gibt es nur eine Erklärung: Sie wollte die Nachbarin warnen und sicherstellen, dass sie sich nicht im Haus befindet. Und dann ist die Annahme des Generalbundesanwalts, dass hier Mordabsicht vorliegt, schlicht ausgeräumt.
(Die Verteidigung beantragt, den früheren Anwalt von Beate Zschäpe zu hören, der bestätigen könne, dass sie ihm gesagt habe, sie habe bei Frau Erber geklingelt. Zschäpe entbindet ihn für diese Aussage von der Schweigepflicht.)