Читать книгу Recht für Pflegeberufe - Theo Kienzle - Страница 27
Körperverletzung
Оглавление(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Dieser Straftatbestand ist bei der körperlichen Misshandlung oder der Gesundheitsschädigung eines Menschen gleich welcher Art erfüllt. Selbst die medizinische Behandlung ist eine Körperverletzung, sofern der Betroffene nicht einwilligt. Die Einwilligung20 macht jede Körperverletzung nach § 228 StGB rechtmäßig:
§ 228 StGB
Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.
Ansonsten hat die Einwilligung zur Folge, dass eine Bestrafung nicht möglich ist.
Der obige Körperverletzungstatbestand umfasst die »normale« Misshandlung. Bei der Herbeiführung von schweren Folgen wie
• der Verlust
− eines wichtigen Körpergliedes,
− des Sehvermögens,
− des Gehörs,
− der Sprache oder
− der Zeugungsfähigkeit oder
• einer dauernden Entstellung,
• einem Siechtum,
• einer Lähmung oder »Geisteskrankheit«,
liegt nach § 226 StGB eine schwere Körperverletzung vor, und es ist eine höhere Freiheitsstrafe vorgesehen. Dies gilt entsprechend bei einer gefährlichen Körperverletzung mit einer Waffe, insbesondere mit einem Messer oder einem anderen gefährlichen Werkzeug, oder von mehreren gemeinsam (§ 224 StGB).
Ein weiterer für Pflegekräfte wichtiger Körperverletzungstatbestand ist die Misshandlung Schutzbefohlener (§ 225 StGB). Durch diese Strafvorschrift werden sogenannte Wehrlose geschützt, die aufgrund eines besonderen Verhältnisses dem Täter ausgeliefert sind. Eine eventuelle Einwilligung des betroffenen Menschen, des Patienten oder Heimbewohners, wäre wegen Sittenwidrigkeit unwirksam.
Von Bedeutung ist im Bereich der Kranken- und Altenpflege sowie in der Psychiatrie in gleicher Weise die …
§ 323c StGB