Читать книгу Recht für Pflegeberufe - Theo Kienzle - Страница 41
CE 03 Erste Pflegerfahrungen reflektieren – verständigungsorientiert kommunizieren
ОглавлениеReflexion und Deutung erlebter Phänomene Auszubildende
• […]
• Eindringen in die Intimsphäre fremder Menschen/Verletzen der Intimsphäre, Grenzüberschreitungen […]
(BIBB 2019, S. 53)
Im Zusammenhang mit pflegerischen Handlungen ist ein Eindringen in die Intimsphäre fremder Menschen nicht zu vermeiden. Wichtig ist dabei den rechtlich korrekten Umgang zu beachten.
Die rechtlichen Grundlagen finden sich bereits in den vorangegangen Kapiteln:
• zum »Selbstbestimmungsrecht« und vor allem den Grundrechten ( Kap. CE 01 1)
• »Schutz Privatsphäre« ( Kap. CE 01 2.5)
Verletzungen der Intimsphäre können bei der ausdrücklichen Ablehnung der zu Pflegenden sogar strafrechtliche Folgen haben, nämlich unter anderem dem Tatvorwurf der Nötigung nach § 240 StGB.33 Dies gilt umso mehr im Falle von Grenzüberschreitungen. Bei Kindern wäre sogar ein weiterer strafrechtlicher Vorwurf nach § 176 ff StGB (sexueller Missbrauch) möglich. Grenzüberschreitungen in rechtlicher Hinsicht liegen schließlich bei dem (unbefugten) Anfertigen von Fotografien vor.
33 ( Kap. CE 01 2.4, Strafrecht; Kap. CE 04 1)