Читать книгу Handbuch Medizinrecht - Thomas Vollmöller - Страница 406

2. Der Umfang der Verpflichtung

Оглавление

308

Die Verpflichtung des Vertragsarztes zur persönlichen Leistungserbringung umfasst das gesamte dem Arztvorbehalt unterliegende Leistungsspektrum im Rahmen des durch die Zulassung bzw. Ermächtigung konkretisierten Versorgungsauftrages. Das ergibt sich aus der Zulassung oder Ermächtigung resultierenden Verpflichtung des Vertragsarztes zur persönlichen Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung in Verbindung mit dem erwähnten Behandlungsanspruch des Versicherten. Das Gebot gilt nicht nur für Behandlungsleistungen, sondern auch für die Verordnungstätigkeit des Arztes. Danach sind Verordnungen vom Vertragsarzt nicht nur persönlich zu entscheiden, sondern nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 AMVV auch eigenhändig zu unterzeichnen.[42] Als Ausnahmen vom Prinzip der persönlichen Leistungserbringung nennen die Zulassungsverordnungen die ärztliche Vertretung,[43] die Beschäftigungen von Assistenten[44] oder von angestellten Ärzten.[45]

Handbuch Medizinrecht

Подняться наверх