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§ 8 Entscheidungsspielräume der Verwaltung
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Fall 4:
Polizist P beobachtet eine Schlägerei zwischen mehreren Männern. Einer der Beteiligten geht zu Boden, die anderen schlagen weiter auf ihn ein. Der zu Boden Gegangene blutet stark und ist offensichtlich nicht mehr in der Lage, sich zu wehren. Muss P einschreiten? Rn 232