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e) Bewertung und Ausblick
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Während die klassischen Fallgruppen der Prüfungsentscheidungen sowie der dienstlichen Beurteilungen auch weiterhin Bestand haben, befindet sich die Diskussion zu den anderen beiden Fallgruppen gegenwärtig im Fluss. So stellt die neue Entscheidung zur Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien die gesamte Fallgruppe der Entscheidungen pluralistisch besetzter, weisungsfreier Gremien in Frage[47]. Umgekehrt ist bei der Fallgruppe der Funktionsgrenzen der Rechtsprechung Zurückhaltung geboten. Denn gestützt auf ein reichhaltiges Anwendungsfeld der Prognose- und Risikoentscheidungen könnte anderenfalls der Grundsatz der vollständigen gerichtlichen Kontrolle zur Ausnahme werden. Zu Recht hat das BVerwG daher bei einer Gefahrenprognose im Zusammenhang mit einer Abschiebungsanordnung keinen Beurteilungsspielraum anerkannt[48].