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4. Ermessensfehler
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Für die Ermessensfehler gibt es in Rechtsprechung und Literatur eine unterschiedliche Terminologie, teilweise werden auch unterschiedliche Einteilungen vorgeschlagen. Sachlich besteht jedoch insoweit Einigkeit, als drei Ermessensfehler unterschieden werden:
• | der Ermessensnichtgebrauch und die Ermessensunterschreitung, |
• | die Ermessensüberschreitung sowie |
• | der Ermessensfehlgebrauch. |