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4. Ermessensfehler

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Für die Ermessensfehler gibt es in Rechtsprechung und Literatur eine unterschiedliche Terminologie, teilweise werden auch unterschiedliche Einteilungen vorgeschlagen. Sachlich besteht jedoch insoweit Einigkeit, als drei Ermessensfehler unterschieden werden:

der Ermessensnichtgebrauch und die Ermessensunterschreitung,
die Ermessensüberschreitung sowie
der Ermessensfehlgebrauch.
Allgemeines Verwaltungsrecht

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