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Vorwort

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Die erste schwarz-grüne Regierungskoalition in einem Flächenland der Bundesrepublik Deutschland hat das Kommunalrecht in Hessen in den Jahren 2013 bis 2020 durchaus erheblich umgestaltet. Nach neun (!) Novellen in den fünf Jahren vom 18. Januar 2014 bis zum 17 Januar 2019 hat es in der gegenwärtigen Legislaturperiode – und damit seit dem Erscheinen der Vorauflage – auch schon wieder fünf Änderungsgesetze gegeben (dazu unter I.). Nicht zuletzt wegen des Umfangs und der Bedeutung dieser Novellen war daher eine Neuauflage dieses Buches angezeigt, damit gerade auch die (neuen) Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in den Kommunalparlamenten zu Beginn der neuen Wahlperiode am 1. April 2021 wieder eine vollständige und aktuelle Textausgabe zu Rate ziehen können. Die Entwicklung des Kommunalrechts in den Jahren 2012 und 2013 noch in schwarz-gelber Regierungsverantwortung vor dem Hintergrund der kommunalen Schuldenspirale wird unter II. dargestellt. Die die Kommunalpolitik (auch heute noch) prägenden Themen „Schuldenbremse“ und „Energiewende“ sind allerdings schon im Jahr 2011 aufgekommen (dazu unter III.). Um die jüngeren Entwicklungslinien des Kommunalrechts wirklich nachvollziehen zu können, empfiehlt sich ein noch weiterer Rückblick bis zum Jahr 1999 (dazu unter IV.); seit jenem Jahr ist die CDU konstant in allen Landesregierungen vertreten. Schließlich ist die im Jahr 2018 (endlich) vorgenommene Modernisierung der Landesverfassung für die Kommunen von besonderem Interesse (dazu unter V.).

Hessische Kommunalverfassung

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