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Hybridsaatgut

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Hybridsorten sind „Einmalsorten“. Sie können im Hausgarten nicht sinnvoll weiter vermehrt werden und müssen jährlich neu gekauft werden. Wird eine Hybridsorte weiter vermehrt, spaltet sie in verschiedene Formen auf; die Sorte als solche ist nicht beständig. Darin liegt ein Vorteil für die Firmen. Die Hybridtechnik kann als eingebautes „copyright“ einer Sorte bezeichnet werden. Rechtliche Sortenschutz-Systeme sind auf gesetzliche Verankerung und auf deren Überprüfung angewiesen, der „biologische Sortenschutz“ hingegen nicht.

Zurzeit werden viele samenfeste Sorten von den Sortenlisten gestrichen, der Anteil der gelisteten Hybridsorten steigt rasant. Z.B. waren im Jahr 1985 204 hybride Karottensorten im gemeinsamen EG-Sortenkatalog gelistet (das sind 43 % aller Karottensorten), im Jahr 1999 lag der Anteil bereits bei 366 Sorten und 73 %. Bei Paradeiser, Paprika oder Chinakohl liegen die Anteile mittlerweile bei ca. 80 %.

Hybridsaatgut steht am Ende eines mehrere Schritte umfassenden Vermehrungszyklus. Am Beginn steht das Erstellen von Inzuchtlinien. Einzelne Pflanzenindividuen werden mit sich selbst gekreuzt, um reinerbige (homozygote) Linien zu erhalten. Da die meisten Gemüse-Kulturarten Fremdbefruchter sind, muss die Pflanze für diese „erzwungene Selbstbefruchtung“ überlistet werden. Dies geschieht bei manchen Kulturarten mittels Einsatz biotechnologischer Methoden in den Labors der Züchtungsfirmen.

Hybridsorten bieten keine Grundlage für eine weitere Entwicklung der Kulturpflanzen und der Sortenvielfalt. Durch die Hybridzüchtung wird die Spezialisierung und damit auch die Abhängigkeit zwischen Züchtung und landwirtschaftlicher Produktion fortgeschrieben. Und schließlich kann der großflächige Anbau der sehr homogenen Hybridsorten auch ökologische Probleme mit sich bringen (Schädlingsdruck, Krankheitsdruck).

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