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Die Ent-Privatisierung der Kulturpflanzen

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In den letzten Jahrzehnten wurden private Eigentumsrechte an Sorten von Pflanzenzüchtungsunternehmen immer mehr durchgesetzt. Sorten, die durch Sortenschutz oder Patente geschützt oder als Hybrid-Sorten „biologisch patentiert“ sind, sind nicht mehr Gemeingut, das von anderen Bäuerinnen und Bauern, Züchterinnen und Züchtern frei für ihre Zwecke verwendet werden kann. Die Vielfalt an Kulturpflanzen ist aber gerade durch diese freie Verfügbarkeit entstanden. Samen gelangten mit Menschen an neue Orte, fanden neue Standortbedingungen vor, wurden nach anderen Gesichtspunkten ausgelesen und veränderten sich. Vor allem Bäuerinnen und Bauern der Länder des Südens wissen, was es bedeutet, wenn Saatgut kein frei verfügbares Gemeingut mehr ist, wenn Sorten durch Patente mit Eigentumsrechten versehen werden, wenn aus dem lebendigen Samenkorn eine leblose Ware gemacht wird. Viele Menschen in den Ländern des Südens reagieren mit Empörung, wenn Sorten patentiert werden, wenn Gemeingut privatisiert wird, oder wenn Sorten dahingehend manipuliert werden, dass sie ihre Fruchtbarkeit verlieren.

„Keine Kulturpflanzen ohne Fruchtbarkeit“ – auf diesen Kurzsatz lässt sich die Entstehung der Kulturpflanzen aus Wildpflanzen reduzieren. Ebenso konnte die Vielfalt der Kulturpflanzenarten und -sorten nur über lange Zeiten und an verschiedenen Orten in den Händen von Bäuerinnen und Bauern entstehen. Somit lässt sich die Aussage auch transformieren in: Keine Vielfalt ohne Fruchtbarkeit.

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