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b) Anfechtung des Verkäufers
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Wenn die Kaufsache entgegen den Vorstellungen des Verkäufers mangelhaft ist, könnte dieser ebenfalls auf die Idee kommen, den Kaufvertrag nach § 119 Abs. 2 anzufechten, um sich so seiner Haftung aufgrund der §§ 434 ff zu entziehen. Eine Anfechtung mit solchem Zweck wäre indessen rechtsmissbräuchlich (§ 242). Der Verkäufer kann nur dann anfechten, wenn er sich über wertbildende Faktoren der Kaufsache geirrt und diese deshalb als weniger wertvoll angesehen hatte, als sie tatsächlich ist, wenn er z. B. ein wertvolles Original als billige Kopie verkauft hat[137].