Читать книгу Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB) - Wolfgang Schönfeld - Страница 257
ОглавлениеArbeitnehmerüberlassungNeues auf einen Blick:
Um die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Leiharbeitnehmern in der Fleischindustrie zu verbessern, wurde Unternehmen der Fleischindustrie mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz vom 22.12.2020 (BGBl. I S. 3334) die Beschäftigung von Fremdpersonal über Werk- und Leiharbeitsverträge grundsätzlich untersagt. Das Verbot der Arbeitnehmerüberlassung in der Fleischindustrie ist am 1.4.2021 in Kraft getreten. Erlaubt bleibt die Arbeitnehmerüberlassung lediglich für Handwerksbetriebe der Fleischwirtschaft, die regelmäßig nicht mehr als 49 Personen beschäftigen.
2. Einschränkung der Arbeitnehmerüberlassung
6. Rechtsverhältnis zwischen Verleiher und Entleiher
7. Erlaubnis nach dem AÜG
f) Nicht erlaubnispflichtige Beschäftigungen
9. Sozialversicherungsrechtliche Pflichten des Verleihers/Entleihers
b) Erlaubte Arbeitnehmerüberlassung
c) Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung
d) Melde- und Aufzeichnungspflichten
10. Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer
a) Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis
b) Arbeitnehmer-Entsendegesetz
c) Werkvertragsunternehmen (außerhalb) der Europäischen Union
11. Abgrenzungsfälle
a) Gelegentliche Arbeitnehmerüberlassung zwischen Arbeitgebern
b) Unternehmerische Zusammenarbeit
c) Abordnung zu Arbeitsgemeinschaften
d) Arbeitsleistung als Nebenleistung
f) Betriebshelfer in der Landwirtschaft
12. Abgrenzung zum Werkvertrag
13. Abgrenzung zu anderen Vertragstypen
14. Lohnsteuerabzug
b) Lohnsteuerabzug durch ausländische Verleiher
c) Arbeitgebereigenschaft nach DBA
d) Gelegentliche Arbeitnehmerüberlassung zwischen fremden Dritten
e) Arbeitnehmerentsendung im Konzern
f) Zuständigkeit des Betriebsstättenfinanzamts
g) Zuständigkeit für ausländische Verleiher im Baugewerbe
15. Lohnsteuerhaftung
b) Haftungsausschlüsse bei erlaubtem/unerlaubtem Verleih
c) Haftungsausschluss wegen Bauabzugssteuer