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Fazit

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In diesem Kapitel haben wir untersucht, was für und gegen die zweite Art, die Pflicht zum Klimaschutz zu leugnen, spricht. Die zweite Art des Leugnens setzt beim Adressaten der vermeintlichen Klimaschutzpflicht an – der heutigen Generation – und stellt in Frage, dass diese heutige Generation gegenüber zukünftigen Menschen überhaupt Pflichten haben kann. Für diesen Zweifel werden üblicherweise drei Argumente vorgebracht: das Argument aus der beziehungsbasierten Auffassung von Gerechtigkeit, das Argument aus dem Problem der Nicht-Identität und das Argument aus unvollständigem Wissen. Es hat sich gezeigt, dass keines dieser Argumente einen zwingenden Grund darstellt, die radikalen Zweifel an Pflichten gegenüber zukünftigen Generationen ernst zu nehmen (s. Argumente-Box 2).

Argumente-Box 2: Leugnen des Adressaten der Klimaschutzpflicht

Die zweite Variante, eine allgemeine Pflicht zum Klimaschutz zu leugnen, bezweifelt, dass wir als heutige Generation es sind, die etwas tun müssen – heute lebende Menschen könnten gegenüber zukünftig lebenden Menschen nämlich keinerlei moralische Pflichten haben. Es gibt drei Argumente, mit denen man diese Ansicht stützen könnte:

1. beziehungsbasierte Auffassungen von Gerechtigkeit: „Gerechtigkeitsfragen stellen sich nur, wenn Menschen in Beziehungen zueinander stehen. Das ist aber in Bezug auf zukünftige Generationen nicht der Fall.“ – Entgegnung: Erstens könnte auch ein Vertreter dieser Auffassung gewisse Minimalpflichten anerkennen, die nicht beziehungsbasiert sind; zweitens kann man mittels einer Verpflichtungskette auch innerhalb beziehungsbasierter Auffassungen eine indirekte Pflicht gegenüber zukünftigen Menschen ableiten; und drittens stimmt es einfach nicht, dass Gerechtigkeitsfragen sich nur innerhalb von Beziehungen stellen.

2. das Problem der Nicht-Identität: „Würden wir Klimaschutz leisten, würde es die Menschen, die wir angeblich schädigen, wenn wir keinen Klimaschutz leisten, gar nicht geben.“ – Entgegnung: Die Klimaschutzpflicht beruht nicht darauf, dass wir zukünftige Menschen schädigen, sondern darauf, dass wir ihre Rechte verletzen. Und dafür ist es unerheblich, welche Menschen genau in Zukunft leben werden; entscheidend ist nur, dass irgendjemandes Rechte verletzt werden.

3. fehlendes Zukunftswissen: „Wir wissen doch gar nicht, was die Zukunft bringt. Wieso sollten wir zu Klimaschutz verpflichtet sein, wenn gar nicht klar ist, was dabei herauskommt?“ – Entgegnung: Erstens ist absolute Gewissheit keine Vorbedingung dafür, dass man zu etwas verpflichtet ist. Zweitens ist unser Zukunftswissen über den Klimawandel gar nicht so lückenhaft. Und drittens stimmt es nicht, dass sich der Aufwand, den zu betreiben wir verpflichtet sind, immer verkleinert, wenn unser Zukunftswissen unvollständig ist – manchmal vergrößert er sich auch.

Ethik des Klimawandels

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