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Der Dekalog

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Bernd Schröder

Der „Dekalog“ (so die Eindeutschung des griechischen Begriffs deka logoi Dtn 10,4 LXX), die „Zehn Worte“ (‘aśæræt ha-dibrōt, so die hebräisch-jüdische Tradition) bzw. die „Zehn Gebote“ (so nach Luthers Bibelübersetzung) finden sich an zwei Stellen des Pentateuch (Tora, Fünf Bücher Mose): Ex 20,2–17Ex 20,20096>17 und Dtn 5,6–21Dtn 5,60096>21. Von der literarischen Komposition des Pentateuch her stehen sie also keineswegs im Mittelpunkt.

In der jüdischen Tradition genießen sie seit der rabbinischen Ära (d.h. etwa seit dem 2. Jh. unserer Zeit) kein herausragendes Ansehen, sie gelten zwar als integraler Teil, doch nicht als Zentrum der Halacha, der Wegweisung Gottes für sein Volk Israel.

In der christlichen Tradition kommt dem Dekalog demgegenüber eine besondere Rolle zu: So ist er, vermittelt über seine Wertschätzung bei Augustinus und Thomas von Aquin, Teil jener Beichtspiegel geworden, die der institutionalisierten Gewissenserforschung in der römisch-katholischen Kirche seit dem Mittelalter zugrunde liegen, und bildet das „erste Hauptstück“ des Kleinen Katechismus Martin Luthers (1529). Auf diese Weise sind die Zehn Gebote seit Jahrhunderten Memorierstoff und Verhaltensorientierung. Gemeinhin gelten sie als der Teil des ATs, der auch im Licht des Neuen zu beachten ist: So gehört |132|es beispielsweise für zwei Drittel der Kirchenmitglieder „unbedingt zum Evangelischsein, dass man nach den zehn Geboten lebt“.[1]

Darüber hinaus ist der Dekalog in das kulturelle, moralische und juristische Erbe des Abendlandes eingegangen. Kulturell, insofern Literatur, kirchliche Kunst, Film den Dekalog immer wieder aufgreifen[2] und die zwei Tafeln des Bundes zum ikonografischen Programm der Kunstgeschichte gehören;[3] moralisch, insofern die so genannte „zweite Tafel“ (vom Mord- bis zum Begehrensverbot) bis heute allgemeine Geltung als Verhaltensrichtschnur beanspruchen kann; juristisch, insofern seine Regeln (vom Sabbatgebot an) auch ins Recht vieler Staaten Eingang gefunden haben – auch wenn beispielsweise strittig ist, ob und in welchem Maße die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ (1948) genetisch auf die Zehn Gebote zurückgreift.

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