Читать книгу Praxis des Bußgeldverfahrens im Kapitalmarktrecht - André-M. Szesny - Страница 101
I. Allgemein: Mitwirkungsrechte und Stellung der BaFin
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Die BaFin hat als zuständige Verwaltungsbehörde Mitwirkungsrechte im gerichtlichen Verfahren; Mitwirkungspflichten hat sie grundsätzlich nicht.[349] So kann sie etwa auf ihr Anhörungsrecht jederzeit verzichten.[350] Formell ist die BaFin keine Verfahrensbeteiligte im gerichtlichen Verfahren, sondern objektives Hilfsorgan des Gerichts.[351] Durch ihre besondere Sachkunde und Erfahrung im Kapitalmarktordnungswidrigkeitenrecht soll die BaFin dabei helfen, dass das Gericht eine gerechte Entscheidung treffen kann.[352]
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Wegen dieser Aufgabenzuschreibung hat die BaFin im gerichtlichen Verfahren im Grundsatz nur ein Anhörungsrecht, § 76 Abs. 1 OWiG. Auch werden ihr die Termine der Hauptverhandlung mitgeteilt, § 76 Abs. 1 S. 3 OWiG. Die Staatsanwaltschaft wird gem. Nr. 288 Abs. 2 RiStBV darauf hinwirken müssen, dass ein Vertreter der BaFin in der Hauptverhandlung anwesend ist.
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Da die BaFin lediglich Hilfsorgan des Gerichts ist, stehen ihr die Rechte eines Verfahrensbeteiligten nicht zu. Zwar erhält der Vertreter der BaFin gem. § 76 Abs. 1 S. 4 OWiG in der anberaumten Hauptverhandlung auf Verlangen das Wort. Ein eigenständiges Frage- oder Antragsrecht hat die BaFin jedoch nicht.[353] Auch hat die BaFin keine Rechtsmittelbefugnis; sie kann folglich keine Rechtsbeschwerde einlegen.[354] Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die fehlerhaft unterbliebene Anhörung der BaFin die Rechtsbeschwerde des Betroffenen begründen kann, wenn darin ein Verstoß gegen die Aufklärungspflicht des Gerichts gem. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 244 Abs. 2 StPO zu sehen ist.[355]