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I. Entwicklung

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Die von der Wertpapieraufsicht der BaFin geführten Bußgeldverfahren können durch einvernehmliche Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) frühzeitig beendet werden. Derartige Absprachen setzt die BaFin bereits seit vielen Jahren als Instrument zur Beschleunigung von Bußgeldverfahren bei der Ahndung von Kapitalmarktordnungswidrigkeiten ein.[307] Parallel zur Verschärfung des Sanktionsregimes und der Einführung neuer Ordnungswidrigkeitentatbestände durch den europäischen Gesetzgeber hat die Bedeutung der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Das Settlementverfahren spielt eine maßgebende Rolle bei der Beendigung von Bußgeldverfahren durch die BaFin[308]: In ca. dreiviertel der im ersten Halbjahr 2019 abgeschlossenen Bußgeldverfahren wurden die Geldbuße im Rahmen einer Verständigung festgesetzt[309].

Praxis des Bußgeldverfahrens im Kapitalmarktrecht

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