Читать книгу Datenschutz im Krankenhaus - Andrea Hauser - Страница 73

9.2 Feststellung aktueller und älterer Verletzungen

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In einem weiteren Fall wurde ein Säugling aufgrund einer Sturzverletzung in die Rettungsstelle der beklagten Klinik gebracht.138 Dort wurde die Diagnose einer subakuten Blutung mit Anzeichen von Hirndruck gestellt. Diese Verletzung konnte zwar mit dem von den Eltern geschilderten Unfallgeschehen in Einklang gebracht werden. Im Rahmen der Untersuchung gab es aber neben der frischen Blutung auch Hinweise auf ältere Verletzungen, die sich nicht mit dem akut geschilderten Unfallgeschehen erklären ließen. Mitarbeiter des Krankenhauses informierten hierüber das zuständige Jugendamt, welches vorläufig einen Antrag auf Entzug der Personensorge stellte. Nachdem nicht eindeutig geklärt werden konnte, dass den Verletzungen tatsächlich eine Kindesmisshandlung zugrunde lag, wurde das Kind wieder in die häusliche Obhut der Eltern aus dem Krankenhaus entlassen. Die Eltern verlangten vom Krankenhaus Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die von den Ärzten des Krankenhauses erhobenen Behauptungen seien völlig unberechtigt gewesen. Dadurch seien ihre Persönlichkeitsrechte verletzt worden. Sie seien in entwürdigender Weise zu einer Anhörung durch das Jugendamt geladen worden, in der sie stark unter Druck gesetzt worden seien, ohne dass zuvor der Versuch einer Klärung des Sachverhaltes ohne Beteiligung des Jugendamtes unternommen worden sei.

Auch in diesem Fall waren die erkennenden Richter des Landgerichts Berlin und des Kammergerichts der Ansicht, dass die Einschaltung des Jugendamtes gerechtfertigt war. Der Zustand des Kindes habe eine mehrfache Kindesmisshandlung zumindest nahegelegt. Angesichts der akuten Verletzung und des Befundes, der auf ältere Verletzungen hindeutete, konnten die behandelnden Ärzte als Ursache durchaus eine mehrfache Kindesmisshandlung annehmen und von einer Wiederholungsgefahr ausgehen. Die behandelnden Ärzte mussten nach Meinung des Kammergerichts auch keine weiteren diagnostischen Untersuchungsmethoden durchführen, um den Verdacht auf Kindesmisshandlung zu erhärten oder auszuschließen, bevor sie die Behörden informierten. Das Landgericht Berlin wies auch hier darauf hin, dass es nicht mehr in der Verantwortung des Krankenhauses lag, ob und was das Jugendamt nach Eingang der Anzeige unternahm.

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