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»Ausländischer Agent«

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Im Jahr 2012 verabschiedete die Duma das sogenannte Agenten-Gesetz. Es verpflichtete alle zivilen Organisationen, die Finanzierungsmittel aus dem Ausland erhalten und »politisch aktiv« werden, sich als »ausländische Agenten« registrieren zu lassen – und einen entsprechenden Vermerk auf alle ihre Publikationen und Materialien drucken zu lassen.[238] Was genau »politische Aktivitäten« sind, wurde vom Justizministerium sehr weit gefasst. Es geht um den Einsatz für die Menschenrechte, für soziale Absicherungen, aber auch das Gebiet der Meinungsforschung kann betroffen sein.

Im Jahr 2019 fanden die Behörden eine Möglichkeit, das Gesetz gegen den FBK in Anschlag zu bringen. Das Justizministerium behauptete, der Fonds habe Zahlungen von zwei Spendern aus dem Ausland erhalten. Ein russischer Bürger in Florida hatte 50 Dollar gespendet! Und der zweite Wohltäter war, wie das Online-Magazin Meduza herausfand, ein Profiboxer aus Spanien.[239] Er sagte den Journalisten, er habe in der Tat 138000 Rubel (damals 2000 Euro) überwiesen, doch konnte er sich weder an den Namen des »Fonds für Korruptionsbekämpfung« noch an sonstige Details erinnern. Dies waren keine Spenden, die Russland verständlicherweise ein Dorn im Augen wären – etwa von prodemokratischen Initiativen der EU oder amerikanischen NGOs.

Nawalny vermutete dahinter natürlich eine gezielte Provokation des Kreml, um dem FBK Ärger zu bereiten. Beweisen lässt sich dies indes nicht. Doch zeigt der Fall, wie leicht das Gesetz instrumentalisiert werden kann.

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