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c) Der Schutz von Mitgliedern der Mission ohne diplomatischen Status

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Die oben beschriebenen Privilegien und Immunitäten stehen nur den Mitgliedern der diplomatischen Mission mit diplomatischem Status in vollem Umfang zu. Das Verwaltungspersonal und die technischen Mitarbeiter sowie das Hauspersonal der Mission genießen dagegen nur eine eingeschränkte Immunität nach Maßgabe der Art. 37 und 38 WÜD.

Soweit die Mitarbeiter nicht Staatsangehörige des Empfangsstaates sind, besitzen sie im Wesentlichen dieselben Vorrechte und Immunitäten wie die Mitglieder mit diplomatischem Status. Allerdings sind Rechtsverstöße im privaten Bereich der Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit des Empfangsstaates unterworfen, Art. 37 Abs. 2 WÜD; das Hauspersonal unterliegt zusätzlich auch der Strafgerichtsbarkeit, Art. 37 Abs. 3 WÜD. Für Angehörige des Empfangsstaates bestehen dagegen keine besonderen Vorrechte nach dem WÜD. Sie sind lediglich insoweit geschützt, als die Ausübung der Hoheitsgewalt des Empfangsstaates nicht zu einer ungebührlichen Behinderung der Arbeit der diplomatischen Mission führen darf, Art. 38 Abs. 2 WÜD.

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