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I. Allgemeines
ОглавлениеUnter diplomatischem Schutz versteht man eine Handlung zugunsten von natürlichen oder (privatrechtlichen) juristischen Personen gegenüber völkerrechtswidrigem Verhalten fremder Hoheitsgewalten (→ Verantwortlichkeit, völkerrechtliche) durch den → Staat, dessen → Staatsangehörigkeit/Staatszugehörigkeit die betroffene Person innehat (Heimatstaat). Das Ziel des diplomatischen Schutzes besteht darin, einen anderen Staat zur Einhaltung seiner völkerrechtlichen Verpflichtungen zu bewegen sowie ggf. eine Wiedergutmachung für die entstandenen Schäden zu erlangen. In der Regel wird zwar von diplomatischem Schutz durch bzw. gegenüber Staaten gesprochen, allerdings können auch andere Völkerrechtssubjekte, wie etwa → Internationale Organisationen, an der Ausübung von diplomatischem Schutz beteiligt sein.
Die Regeln des diplomatischen Schutzes sind noch immer eines der Gebiete im Völkerrecht, die am meisten vom Gewohnheitsrecht und somit von der Staatenpraxis geprägt sind. Von der International Law Commission (ILC) wurde der Versuch unternommen, die geltenden Regeln zu kodifizieren. Der von ihr 2006 vorgelegte und von der → UN-Generalversammlung zur Kenntnis genommenen Entwurf (Draft Articles on Diplomatic Protection; im Folgenden: ILC-Entwurf), kann in weiten Teilen als Ausdruck des momentan geltenden → Völkergewohnheitsrechts angesehen werden.