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1. Völkerrechtswidriges Verhalten

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Zunächst bedarf es eines völkerrechtswidrigen Verhaltens eines Staates bzw. eines anderen Völkerrechtssubjektes, damit diplomatischer Schutz gewährt werden kann. Das völkerrechtswidrige Verhalten kann in einem Handeln, aber auch in einem Unterlassen bestehen. Bei dem Verstoß kann es sich sowohl um eine Missachtung des Völkergewohnheitsrechts oder Allgemeiner Rechtsgrundsätze als auch von völkervertraglichen Verpflichtungen handeln, die eine durch das Völkerrecht verpflichtete Hoheitsgewalt gegenüber fremden Staatsangehörigen einzuhalten hat. Praktisch am bedeutsamsten sind Verstöße gegen den fremdenrechtlichen Mindeststandard.

Völkerrecht

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