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Die Ultraschalluntersuchungen

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Erster Ultraschall: Er wird zwischen der neunten und zwölften Schwangerschaftswoche empfohlen. Der Arzt überprüft dabei, ob sich das befruchtete Ei richtig in der Gebärmutter eingenistet hat, der Embryo in seiner Fruchthöhle gewachsen ist, ob es sich um ein Kind oder vielleicht um Zwillinge handelt und an welcher Stelle die Plazenta sitzt. Diese Ultraschalluntersuchung wird meistens durch die Scheide vorgenommen (Vaginalsonografie).

Außerdem kontrolliert der Arzt sonografisch den errechneten Geburtstermin des Kindes. Um die Dauer der Schwangerschaft zu bestimmen, misst er die Scheitel-Steiß-Länge (SSL), das heißt die Länge des Fetus vom Kopf bis zum Steißende, und den Abstand von der linken zur rechten Schläfe des Kindes, das heißt den biparietalen Durchmesser (BPD).

Zweiter Ultraschall: Bei der Sonografie zwischen der 19. und 22. Schwangerschaftswoche kann der Arzt sehen, ob das Kind zeitgerecht gewachsen ist und alle Organe richtig entwickelt sind. Auch die Menge des Fruchtwassers sowie Lage und Struktur des Mutterkuchens werden kontrolliert.

Dritter Ultraschall: Er wird zwischen der 29. und 32. Woche durchgeführt und dient noch einmal dazu, die zeitgerechte Entwicklung des Kindes zu überprüfen und seine aktuelle Lage zu bestimmen.

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