Читать книгу Verteidigung im Verkehrsstrafrecht - Carsten Krumm - Страница 29

6. Beauftragung eines Sachverständigen

Оглавление

43

Mit dem Mandanten ist auch abzusprechen, ob er willens bzw. in der Lage ist, ein aufwändiges und kostspieliges Sachverständigengutachten in Auftrag zu geben. Wer als Anwalt das Glück hat, einen „Haussachverständigen“ zu haben, mit dem er regelmäßig zusammenarbeitet, kann mit diesem vereinbaren, dass zunächst gegen ein pauschales (geringes) Honorar geprüft werden soll, ob die Aktenlage die Erstattung eines (Partei-)Gutachtens rechtfertigt. Befindet sich in den Akten bereits ein Gutachten, kann entsprechend auch bezüglich eines möglicherweise erforderlichen Gegengutachtens verfahren werden.

44

Erst nach der Akteneinsicht kann eingeschätzt werden, welchen Arbeits- und Zeitaufwand das Verfahren voraussichtlich verursachen wird. Hier spielt selbstverständlich auch die Erfahrung und das Geschick des Anwalts eine große Rolle, denn mit einiger Mühe kann jedes Verfahren unnötig verlängert, mit Wissen und Können aber auch gebührend gestrafft werden.

Verteidigung im Verkehrsstrafrecht

Подняться наверх