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6. Verfahrensleitende Beschlüsse
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Beschlüsse des Zulassungsausschusses, die das Verfahren selbst betreffen, wie etwa Vertagungen oder Beschlüsse über die Durchführung einer Beweisaufnahme müssen nicht begründet und mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen werden. Sie sind auch nicht isoliert anfechtbar.[340]