Читать книгу Vertragsärztliche Zulassungsverfahren, eBook - Christian Wittmann - Страница 138
d) Zustellung des Bescheids
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Die Ausfertigung des Beschlusses, also der Bescheid, ist gemäß § 41 Abs. 5 S. 1 Ärzte-ZV den Verfahrensbeteiligten[348] zuzustellen, in der Regel mit Postzustellungsurkunde oder mittels Einschreiben.[349] Hat sich für einen Beteiligten ein Verfahrensbevollmächtigter unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht bestellt (§ 13 Abs. 1 SGB X), ist an diesen zuzustellen.
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In den Fällen des § 140f Abs. 3 SGB V erhalten die Patientenvertreterinnen und -vertreter gemäß § 41 Abs. 5 S. 2 Ärzte-ZV eine Abschrift des Beschlusses. Außerdem kann der Zulassungsausschuss gemäß § 41 Abs. 5 S. 3 Ärzte-ZV beschließen, dass auch andere Stellen Abschriften des Beschlusses erhalten, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Bei Zulassungsentziehungen kommen als andere Stellen bspw. die Approbationsbehörde und die Staatsanwaltschaft in Betracht.