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1. Die Kompetenzerweiterung der Europäischen Gemeinschaft

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Die Befugnisse der Gemeinschaft wurden in der EEA um folgende Zuständigkeitsbereiche erweitert:

Währungspolitik,
Sozialpolitik,
Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt,
Forschung und technologische Entwicklung und
Umweltpolitik.

Der Wegfall der Personen- und Warenkontrollen an den EG-Binnengrenzen (z.B.: Verlagerung der Kontrollen in die Produktion oder die Vereinheitlichung des Veterinärrechts) wurde wie die gegenseitige Anerkennung zahlreicher Produktnormen und Lebensmittelstandards bzw. deren Harmonisierung, die Beseitigung der durch unterschiedliche Mehrwerts- und Verbrauchssteuer gebildeten steuerlichen Schranken geregelt. EG-weit wurden die öffentlichen Beschaffungsmärkte für staatliche Aufträge ab 10 Mio. DM geöffnet, der Markt des Versicherungs- und Transportgewerbes wurde geöffnet und liberalisiert, Staatsmonopole wie die Post beseitigt.

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