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IV. Die Reform der Europäischen Gemeinschaften durch den Vertrag von Amsterdam
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Der Vertrag von Amsterdam vom 2.10.1997[53] trat am 1.5.1999 in Kraft. Mit Hilfe dieses Vertrages sollte mehr politische Union dadurch erreicht werden, dass Teile der dritten Säule der EU (die PJZS) in Art. 61–69 EGV überführt wurden.