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2. Die Änderungen bezüglich der Institutionen

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Die Abstimmungsmodalitäten im Rat wurden geändert. Eine qualifizierte Mehrheit reichte für Abstimmungen im Rat bei vielen Beschlussverfahren nun aus. Einstimmige Ratsbeschlüsse waren weiterhin für Abstimmungen über Steuern, die Freizügigkeit der Arbeit und die Rechte der Arbeitnehmer notwendig. Auf Initiative des Ratspräsidenten, auf Antrag der Kommission oder eines Mitgliedstaates konnte nun eine Abstimmung des Rates verlangt werden.

In der EEA wurden die Befugnisse des Europäischen Parlaments gestärkt, da von nun an seine Zustimmung zu Erweiterungs- und Assoziierungsabkommen der Gemeinschaft erforderlich war. Außerdem wurde im gesetzgebenden Bereich das Zusammenarbeitsverfahren zwischen Parlament und Rat eingeführt.

1. Teil Die europäische IntegrationB. Die Weiterentwicklung der Europäischen Gemeinschaft › III. Die Reform der Europäischen Gemeinschaft durch den Vertrag von Maastricht

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