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3. Das Europa der zwei Geschwindigkeiten

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Der Vertrag von Amsterdam regelte die Voraussetzungen[58] der verstärkten Zusammenarbeit einzelner Mitgliedstaaten. Diese sollte möglich sein, um den Integrationsprozess innerhalb der wachsenden Gemeinschaft zu beschleunigen (Europa der zwei Geschwindigkeiten). Die unterschiedlich starke Bereitschaft der Mitgliedstaaten, Kompetenzen auf die Gemeinschaft zu übertragen wie z.B. bei der WWU oder dem Schengen-Übereinkommen, wurde damit institutionalisiert.

1. Teil Die europäische IntegrationB. Die Weiterentwicklung der Europäischen Gemeinschaft › V. Die Reform der Europäischen Gemeinschaft durch den Vertrag von Nizza vom 26.2.2001

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