Читать книгу Basislehrbuch Kriminalistik - Christoph Keller, Bijan Nowrousian - Страница 60
6Strafverfolgung
ОглавлениеIm Rahmen der vorstehend umschriebenen gesetzlich übertragenen Aufgaben ist die Bundespolizei nach Maßgabe des § 12 BPolG zur Strafverfolgung und nach § 13 BPolG zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten berufen. Hierfür stehen ihr die Befugnisse nach der StPO zur Verfügung.