Читать книгу Basislehrbuch Kriminalistik - Christoph Keller, Bijan Nowrousian - Страница 60

6Strafverfolgung

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Im Rahmen der vorstehend umschriebenen gesetzlich übertragenen Aufgaben ist die Bundespolizei nach Maßgabe des § 12 BPolG zur Strafverfolgung und nach § 13 BPolG zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten berufen. Hierfür stehen ihr die Befugnisse nach der StPO zur Verfügung.

Basislehrbuch Kriminalistik

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