Читать книгу Basislehrbuch Kriminalistik - Christoph Keller, Bijan Nowrousian - Страница 65
2Allgemeine Zollverwaltung
ОглавлениеAuch Organisationseinheiten der allgemeinen Zollverwaltung nehmen polizeiliche Aufgaben wahr. Sie sind bei den Hauptzollämtern angesiedelt, die als örtliche Finanzbehörden (§ 12 FVG) auf der gleichen Verwaltungsstufe wie die Zollfahndungsämter stehen.40 Sie unterstehen einer der fünf Bundesfinanzdirektionen, die als dem Finanzministerium unmittelbar nachgeordnete Mittelbehörden auf der gleichen Hierarchieebene angesiedelt sind wie das Zollkriminalamt.
Durch das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) hat die allgemeine Zollverwaltung diese Aufgabe weitgehend von den früheren Arbeitsämtern übernommen. Es wurden bei den Hauptzollämtern Einheiten „Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)“ eingerichtet. Für die bundesweite Koordination ist eine Abteilung FKS bei der Oberfinanzdirektion Köln zuständig. Die Einheiten der FKS führen auf Arbeitsstätten (Baustellen, Gaststätten etc.) verdachtsunabhängige Prüfungen durch, z.B., ob zu Unrecht Sozialleistungen bezogen werden oder bei ausländischen Arbeitnehmern erforderliche Arbeitsgenehmigungen vorliegen.41 Die Behörden der Zollverwaltung haben bei der Verfolgung von einschlägigen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten die gleichen Befugnisse wie Polizeivollzugsbehörden nach der StPO und dem OWiG, § 14 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG. Ihre Beamten sind insofern Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (§ 14 Abs. 1 Satz 2 SchwarzArbG). Nach § 6 Nr. 2 UZwG haben Beamten des Zolls die Befugnis, unmittelbaren Zwang anzuwenden. Zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung können die Behörden der Zollverwaltung, die Polizeibehörden und die Landesfinanzbehörden in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft gemeinsame Ermittlungsgruppen bilden (§ 14 Abs. 2 SchwarzArbG).