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G.Das Bundesamt für Güterverkehr

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Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ist eine selbstständige Bundesoberbehörde, § 10 Abs. 1 Satz 1 GüKG. Sie ist organisatorisch in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr eingebunden und gliedert sich in eine Zentrale mit Sitz in Köln sowie mehrere Außenstellen.

Das BAG hat vor allem die Aufgabe, die Einhaltung der in § 11 Abs. 2 GüKG aufgeführten Vorschriften zum Güter- und Werkverkehr (z.B. zum Gefahrguttransport, zulässigen Abmessungen, Achslasten und Gesamtgewichten von Kraftfahrzeugen und Anhängern, zu Ladungen oder zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot) und die Einhaltung der Mautpflicht (§ 7 Bundesfernstraßenmautgesetz – BFStrMG i.V.m. § 11 Abs. 1 GüKG) zu kontrollieren. Hierfür hat das Bundesamt für Güterverkehr die Befugnisse aus § 12 GüKG. Seine Beamten können unmittelbaren Zwang nach § 6 Nr. 6 UZwG anwenden.

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