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a)Verkehrsüberwachung

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Unter Verkehrsüberwachung ist die Gesamtheit der Maßnahmen zu verstehen, mit denen die Polizei den Straßenverkehr beobachtet und auf die Einhaltung verkehrsrechtlicher Ge- und Verbote hin kontrolliert, ohne dass konkrete Anhaltspunkte für eine Gefahr im Sinne der Gefahrenabwehr oder für eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorzuliegen brauchen.66 Aufgrund der Verkehrsüberwachung stellt die Polizei Sachverhalte fest, die Anlass zu Maßnahmen der Gefahrenabwehr und der Verfolgung von (Verkehrs-)Straftaten und Ordnungswidrigkeiten geben. Dabei setzt die Verfolgung von (Verkehrs-)Straftaten und Ordnungswidrigkeiten stets einen auf tatsächlichen Anhaltspunkten begründbaren Anfangsverdacht voraus, ohne den Ermittlungshandlungen nicht eingeleitet werden können.67 Insoweit ist Verkehrsüberwachung Verdachtsgewinnung; etwa mittels Kontrollen nach § 35 Abs. 5 StVG. Solche allgemeinen Verkehrskontrollen sind präventive verkehrsbezogene Maßnahmen, um vorbeugend die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs zu gewährleisten. Hierfür muss kein augenblickliches Bedürfnis zur Regelung des Straßenverkehrs vorliegen oder eine Veranlassung zum repressiven Einschreiten bestehen.68

Basislehrbuch Kriminalistik

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