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H.Das Landeskriminalamt NRW
ОглавлениеDas nordrhein-westfälische Landeskriminalamt (LKA NRW) ist zentrale Stelle nach § 1 Abs. 2 BKAG.42 Danach müssen die Länder für ihr Gebiet zentrale Dienststellen der Kriminalpolizei (Landeskriminalämter) zur Sicherung der Zusammenarbeit des Bundes und der Länder einrichten. Als Landesoberbehörde untersteht das LKA NRW unmittelbar dem Ministerium für Inneres und Kommunales. Es hat – unbeschadet der Fachaufsicht des Innenministeriums – gegenüber anderen (Kreis-)Polizeibehörden eine Weisungsbefugnisse nach Maßgabe der AufsichtsVO Polizei.43