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I.Allgemeines

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Bundesweit sind die Landeskriminalämter die zentralen Dienststellen für die Kriminalitätsbekämpfung in ihrem Land. Ihnen ist ein breites Spektrum an Tätigkeitsfeldern zugeordnet, das innerhalb der Bundesländer unterschiedlich ausgestaltet ist. Für die Polizei werden die Landeskriminalämter vor allem unterstützend tätig. Bei Delikten, die besonders umfangreiche oder schwierige Ermittlungen beinhalten, etwa bei schweren Fällen der organisierten und politisch motivierten Kriminalität, können die Landeskriminalämter auch selbsttätig werden. Neben dieser operativen Tätigkeit nehmen die Landeskriminalämter in ihrer Service- und Zentralstellenfunktion vorsorgende, vorbereitende und unterstützende Aufgaben wahr, wie z.B. die Koordination überörtlicher Fahndungsmaßnahmen oder die Beratung der Polizeibehörden in Fragen der Kriminalprävention. Bei den Landeskriminalämtern werden in Ausübung der Zentralstellenfunktion kriminalpolizeiliche Datensammlungen geführt, Forschungseinrichtungen für kriminologische und kriminalistische Fragestellungen vorgehalten, Gutachten erstattet und die Kriminaltechnik weiterentwickelt. In welchem Verhältnis die operativen Tätigkeitsbereiche zu den Servicefunktionen von ihrer Gewichtung her stehen, ist von Landeskriminalamt zu Landeskriminalamt unterschiedlich.

Basislehrbuch Kriminalistik

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