Читать книгу Basislehrbuch Kriminalistik - Christoph Keller, Bijan Nowrousian - Страница 88

b)Verkehrsregelung

Оглавление

Verkehrsregelung umfasst alle Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Straßenverkehrs und zur Wahrung der Grundregeln des § 1 Abs. 2 StVO.69 Hierbei ist die Polizei befugt, den Verkehrsteilnehmern Weisungen zu erteilen (§ 36 StVO). Die Polizei hat in diesem Handlungsfeld das Recht des „ersten Zugriffs“ zur Gewährleistung und Wiederherstellung der Sicherheit des Straßenverkehrs (vgl. auch § 44 Abs. 2 StVO).70

Basislehrbuch Kriminalistik

Подняться наверх