Читать книгу Basislehrbuch Kriminalistik - Christoph Keller, Bijan Nowrousian - Страница 106
3.„Vertrauliche Anzeigen“
ОглавлениеIn der Praxis ein nicht unbeachtliches Problem sind Anzeigen, zu denen der Anzeigende nur dann bereit ist, wenn ihm Vertraulichkeit zugesagt wird.
Ein Problem sind solche Anzeigen deshalb, weil eine Vertraulichkeitszusage nur ausgesprochen selten und nur in Verfahren der schweren sowie der besonders schweren mittleren Kriminalität möglich ist. Das Verfahren der Vertraulichkeitszusage ist dabei recht umständlich, da die Vertraulichkeitszusage regelmäßig nur durch den Leitenden Oberstaatsanwalt, also den Leiter der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft, zugesagt werden kann.16
Die Polizei hat keinerlei Möglichkeit, einem Zeugen Vertraulichkeit zuzusichern! Auf Versprechungen dieser Art muss der aufnehmende Polizeibeamte daher auch unbedingt verzichten! Meint der aufnehmende Beamte, die Möglichkeit einer Vertraulichkeitszusage bestehe, hat er indes sofort die Staatsanwaltschaft zu informieren. Das weitere Vorgehen liegt dann alleine bei dieser.