Читать книгу Fälle und Lösungen zum Eingriffsrecht in Nordrhein-Westfalen - Christoph Keller - Страница 32

3. Art und Weise des Zwanges

Оглавление

Gem. § 61 Abs. 1 Satz 1 PolG NRW ist unmittelbarer Zwang vor seiner Anwendung anzudrohen. Von dieser Androhung kann allerdings entsprechend den Voraussetzungen des § 61 Abs. 1 Satz 2 PolG NRW abgesehen werden. Diese Voraussetzungen sind vorliegend gegeben, da die sofortige Anwendung des Zwangsmittels zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr notwendig war. Zweifel daran sind angesichts der Sachverhaltsschilderung nicht angebracht.

Parallelnormen zu § 61 PolG NRW (Androhung unmittelbarer Zwang): § 13 Abs. 1 VwVG; § 52 Abs. 2 BWPolG; Art. 64 BayPAG; § 64 BbgPolG; § 44 BremPolG; § 22 HambSOG; § 58 HSOG; § 111 MVSOG; § 74 NdsSOG; § 61 RhPfPOG; § 54 SPolG; § 32 Abs. 2 SächsPolG; § 63 LSASOG; § 259 SchlHLVwG; § 62 ThürPolG

Fälle und Lösungen zum Eingriffsrecht in Nordrhein-Westfalen

Подняться наверх