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1. Vorgaben des Pariser Abkommens

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Es existieren inzwischen zahlreiche auf Basis des oben dargestellten Primärrechts erlassene Sekundärrechtsakte. Diese stehen aber nicht unvermittelt nebeneinander, sondern sind Ausfluss der sogleich darzustellenden EU-Klimaschutzstrategie, mit der der EU die Ziele des Pariser Abkommens erreichen will, also bis zum Jahr 2030 die EU-internen Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % im Vergleich zum Jahr 1990 zu reduzieren.

Klimaschutzrecht für Wirtschaft und Kommunen

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