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a) Vierte Säule der EU Klimaschutzpolitik

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Die Hauptinstrumente der europäischen Klimaschutzpolitik lassen sich zunächst in folgende drei Säulen aufteilen:

- Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien mit den Steuerungsmechanismen der VO 2018/1999/EG
- Erhöhung der Energieeffizienz mit den Steuerungsmechanismen der VO 2018/1999/EG
- Senkung der TEHG-Emissionen durch das EUETS auf Basis der RL 2003/87/EG

Mit der Klimaschutzverordnung 2018/842/EU wird nunmehr eine vierte Säule eingeführt. Diese betrifft nach Art. 2 Abs. 1 Halbs. 2 VO 2018/842/EU alle THG-Emissionen, die noch nicht vom EU-ETS erfasst sind. Konkret geht es dabei vor allem um die Sektoren Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und kleine Industrie-Anlagen. Damit dürfte jetzt der größte Teil der CO2-Emissionen der EU regulatorisch abgedeckt sein, denn die Sektoren Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und kleine Industrie-Anlagen waren bisher überhaupt nicht im Fokus der EU Klimaschutzpolitik.

Klimaschutzrecht für Wirtschaft und Kommunen

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