Читать книгу Klimaschutzrecht für Wirtschaft und Kommunen - Christoph Palme - Страница 120

e) Unzureichendes Ambitionsniveau der INEK-Pläne

Оглавление

74

Wenn die Kommission feststellt, dass die nationalen INEK-Pläne unzureichend sind, um die unionsweiten Zielsetzungen bis 2030 zu erreichen, muss sie nach Art. 31 Abs. 1 VO 2018/1999/EU im Bereich der erneuerbaren Energien und kann sie für die übrigen Bereiche gegenüber den Mitgliedstaaten Empfehlungen aussprechen, deren Beiträge sie für unzureichend hält. Zwar haben diese Empfehlungen nach Art. 288 Abs. 5 AEUV keine Bindungswirkung. Dennoch ist davon auszugehen, dass die nationalen Regierungen versuchen werden, solche Empfehlungen zu vermeiden bzw. ihnen dann entgegen zu kommen, da sie den Druck aus der Zivilgesellschaft fürchten.[105] Sollte im jeweiligen Bereich eine Lücke bestehen, schlägt außerdem die Kommission nach Art. 31 Abs. 3 VO 2018/1999/EU Maßnahmen vor und übt ihre Befugnisse[106] auf Unionsebene aus, um die entsprechende Lücke zu schließen.

75

Hinsichtlich der Methoden zur Ermittlung mitgliedstaatlich unzureichender Zielvorgaben ist zwischen den Zielen bei den erneuerbaren Energien und den Zielen bei der Energieeffizienz zu unterscheiden: Für den Ausbau erneuerbarer Energien gibt es eine Formel zur Ermittlung von Soll-Zielen mit folgenden Parametern: das verbindliche Erneuerbare-Energien-Ziel bis 2020, einen Pauschalbetrag, das Pro-Kopf-BIP, das nationale Ausbaupotenzial und den Stromverbundgrad.[107] Allerdings ist auch diese Formel unverbindlich.

76

Noch weniger scharf ist die Formel im Bereich der Energieeffizienz, was daran liegt, dass diese schwieriger messbar ist. Bei einer ersichtlichen Lücke zwischen der Zielsetzung der EU für 2030 und der Summe der nationalen Beiträge im Bereich der Energieeffizienz bewertet die Kommission die Pläne auf Grundlage wenig konturierter und nicht einheitlicher Kriterien, z.B. das verbleibende Potenzial für kosteneffiziente Energieeinsparungen, die BIP-Entwicklung, Veränderungen der Energieein- und -ausfuhren, Änderungen des Energiemixes, Weiterentwicklung der CO2-Abscheidung und Speicherung.[108]

Klimaschutzrecht für Wirtschaft und Kommunen

Подняться наверх