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3. Drei-Säulen-Strategie

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Konkret verfolgt die EU ihr Klimaschutzziel mit einer Drei-Säulen-Strategie. Diese unterscheidet nach Sektoren.[85] Im Rahmen der ersten Säule nehmen bestimmte Anlagen der Energiewirtschaft und Industrieanlagen sowie der europäische Luftverkehr am ETS teil. Die zweite Säule umfasst insbesondere die Sektoren Gebäude, Verkehr und landwirtschaftliche Abfälle. Die dritte Säule umfasst die Bereiche Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF).

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In den Sektoren der ersten Säule – Anlagen der Energieerzeugung und der energieintensiven Industrie sowie innereuropäischer Luftverkehr – wurden im Jahr 2016 rund 40 % der Treibhausgase in der EU emittiert.[86] Mithilfe des EU-ETS sollen die Emissionen dieser Sektoren um 43 % bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Basisjahr 2005 sinken[87].

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In der zweiten Säule befinden sich die Sektoren Gebäudewirtschaft und Verkehr sowie all diejenigen Industrie- und Gewerbebetriebe, die nicht vom ETS erfasst sind. Hier sollen bis zum Jahr 2030 die Emissionen um 30 Prozent gegenüber den Werten des Jahres 2005 reduziert werden.[88] Dieses generelle Ziel wird dann noch in verbindliche konkrete nationale Ziele aufgeschlüsselt.[89] In Deutschland beispielsweise sollen in diesen Sektoren die Emissionen bis 2030 um 38 % gegenüber dem Referenzjahr 2005 gesenkt werden.

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Leider angesichts des großen Anteils an der Verschlechterung des Weltklimas sehr bescheiden soll der Beitrag der dritten Säule Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft sein. Hier soll lediglich eine Minusbilanz verhindert werden. Die Treibhausgasemissionen sind vollständig durch einen entsprechenden Abbau von CO2 aus der Atmosphäre (Senken) durch Maßnahmen aus diesem Sektor auszugleichen.[90] Umgesetzt werden soll durch die VO 2018/841/EU.[91]

Klimaschutzrecht für Wirtschaft und Kommunen

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