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d) Integrierte nationale Energie- und Klimapläne

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Etwas mehr Durchschlagskraft könnte das zweite Instrument haben, welches auch das Kerninstrument der Verordnung ist, nämlich die integrierten nationalen Energie- und Klimapläne (INEK) nach Art. 3 VO 2018/1999/EU. Die nationalen INEK waren bis zum 31.12.2018 von den Mitgliedstaaten im Entwurf vorzulegen[101] und dann bis zum 31.12.2019 fertigzustellen. Sie werden nach mitgliedstaatlicher Berichterstattung, Prüfung durch die Kommission und ggf. Erteilung von Empfehlungen von den Mitgliedstaaten alle zehn Jahre fortgeschrieben.[102]

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Inhaltlich müssen für die fünf Dimensionen der Energieunion – Dekarbonisierung, Energieeffizienz, Energiesicherheit, Binnenmarkt sowie Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit – Ziele, Strategien und Maßnahmen entwickelt werden.[103] Dabei müssen die Mitgliedstaaten alle zwei Jahre über den Fortschritt gegenüber der Kommission berichten, die die Fortschritte bewertet und ggf. Empfehlungen ausspricht.

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Das Verfahren zur Aufstellung der INEK-Pläne hat nach Art. 10 VO 2018/1999/EU so auszusehen, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Öffentlichkeit frühzeitig und wirksam Gelegenheit erhält, an der Ausarbeitung der Entwürfe der INEK-Pläne mitzuwirken. Man setzt also ganz bewusst auch darauf, dass die Öffentlichkeit und nicht zuletzt NGOs als dezentrale Unterstützer politischen Druck für ambitionierten Klimaschutz aufbauen, denen sich dann die nationalen Regierungen kaum noch widersetzen können.[104]

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Deshalb soll nach Art. 11 VO 2018/1999/EU auch ein Dialog über klima- und energiepolitische Fragen auf mehreren Ebenen eingerichtet werden, um lokale Gebietskörperschaften, Organisationen der Zivilgesellschaft, die Wirtschaft, die Investoren, andere bedeutende Interessenträger und die Allgemeinheit durch Erörterung und Überprüfung in die Entwicklung der INEK-Pläne einzubinden. Schließlich ist nach Art. 12 VO 2018/1999/EU auch eine Konsultation der benachbarten Mitgliedstaaten vorgeschrieben, um Möglichkeiten der regionalen Zusammenarbeit zu ermitteln. Die nationalen INEKs waren nach Art. 34 VO 2018/1999/EU bis zum 30.6.2019 durch die Kommission zu bewerten, wobei sie Empfehlungen aussprach, die „gebührend“ zu berücksichtigen sind. Darin sieht man wieder den zahnlosen Charakter dieses Instruments, denn de facto können die Mitgliedstaaten davon abweichen. Sie müssen es aber begründen und die Begründung veröffentlichen, was dann aber immerhin wieder zu politischem Druck aus der Zivilgesellschaft führen kann.

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Da diese INEK-Pläne also letztlich auf Freiwilligkeit beruhen, stellt sich die Frage, wie sichergestellt werden kann, dass sie selbst so ambitioniert sind, dass sie die strategischen Ziele der EU insgesamt bis 2030 erreichen, nämlich einerseits ein Ausbau der erneuerbaren Energien auf mindestens 32 % und andererseits Verbesserungen bei der Energieeffizienz um mindestens 32,5 %.

Klimaschutzrecht für Wirtschaft und Kommunen

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