Читать книгу Klimaschutzrecht für Wirtschaft und Kommunen - Christoph Palme - Страница 132
b) Regelungsinhalt
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All dies hier im Einzelnen darzustellen, würde den Rahmen dieses Handbuchs sprengen. Daher im Folgenden nur eine kursorische Beschreibung, um ein Gefühl dafür zu bekommen, worum es bei dieser Verordnung geht. Zunächst gibt es nach Art. 3 f. VO 749/2014/EG Vorgaben für die Berichterstattung über Treibhausgasinventare durch die Mitgliedstaaten, bei denen z.B. bestimmte Berichtsformate und elektronische Standardformate oder sonstige Spezifikationen vorgeschrieben werden. Außerdem sind nicht nur Treibhausgasinventare selbst zu übermitteln, sondern nach Art. 6 VO 749/2014/EG auch Angaben über das nationale Inventarsystem selbst wie z.B. die Beschreibung des Verfahrens für die Erhebung der Tätigkeitsdaten, für die Wahl der Emissionsfaktoren und Methodiken sowie für die Aufstellung von Emissionsschätzungen und nach Art. 7 VO 749/2014/EG auch die Berichterstattung über die Konsistenz der übermittelten Daten allgemein und ist nach Art. 12 VO 749/2014/EG speziell die Konsistenz mit sonstigen Energiedaten sicherzustellen. Dies soll die Nachvollziehbarkeit, Vergleichbarkeit und Transparenz der Treibhausgasinventare gewährleisten und damit nicht zuletzt NGOs eine Überprüfungsmöglichkeit geben und z.B. auch ausschließen, dass bei den Emissionsreduktionsverpflichtungen betrogen wird. Auch gibt es in Art. 13 VO 749/2014/EG genaue Vorgaben zum Umgang mit Änderungen der Beschreibungen nationaler Inventarsysteme oder Register oder nach Art. 8 VO 749/2014/EG Änderungen der THG-Berechnungen selbst. Weiter existieren in Art. 20 ff. VO 749/2014/EG genaue Vorgaben für die Berichterstattung der Strategien der Mitgliedstaaten für eine kohlenstoffarme Entwicklung. Über die Verwendung der Einkünfte aus der Versteigerung von Emissionszertifikaten muss nach Art. 24 VO 749/2014/EG berichtet werden und es gibt nach Art. 25 f. VO 749/2014/EG genaue Regeln zur Dokumentation von Projektgutschriften. Außerdem gibt es detaillierte Vorschriften zur Prüfung der diversen nationalen Berichterstattungen durch Unionsexperten.