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b) Kosteneffiziente CO2-Reduktion

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Das Grundprinzip des ETS ist schnell erklärt: Alle vom ETS erfassten Anlagen unterliegen nach Art. 4 RL 2003/87/EG einer Genehmigungspflicht, damit sie Treibhausgase emittieren können. Diese Genehmigung wird aber nur unter der Voraussetzung erteilt, dass sich die Unternehmen verpflichten, quantifizierte Emissionsrechte („Zertifikate“) zu erwerben, welche jeweils die Menge an CO2-Emissionen abdeckt, die sie in einem Jahr verursachen.[139] Im folgenden Jahr müssen dann nach Art. 12 Abs. 3 RL 2003/87/EG die den CO2-Emissionen entsprechenden Zertifikate bis spätestens 30. April bei den Emissionshandelsstellen der Mitgliedstaaten zur Löschung abgegeben werden. Die ökonomische Überlegung dahinter ist, die CO2-Reduktion nicht starr, sondern kosteneffizient zu erreichen. Denn wenn die Emission von CO2 einen bestimmten Preis – etwa von 50 € pro Tonne CO2 – hat, haben die Unternehmen die Wahl: Sie können entweder die nötigen Zertifikate erwerben oder sie investieren in die Reduktion von CO2. Bei einem CO2-Preis von 50 € pro Tonne CO2 würden dann also alle diejenigen Unternehmen, für die eine Reduktion von CO2 mit Kosten von unter 50 € pro Tonne CO2 möglich ist, CO2-Emissionen reduzieren, während die Unternehmen, bei denen das nicht möglich ist, die entsprechenden Zertifikate kaufen. Möglich ist auch, nicht benötigte Zertifikate für einen eventuell innerhalb der Zuteilungsperiode auftretenden Bedarf anzusparen.[140] Auf diese Weise kommt es dazu, dass die CO2-Reduktion volkswirtschaftlich am kosteneffizientesten geschieht. Darin liegt der Vorteil gegenüber starren Grenzwerten, bei der alle Unternehmen gleich reduzieren müssten, egal wieviel die CO2-Reduktion kostet. Die Emission einer Tonne CO2 erhält auf diese Weise einen Preis auf dem Emissionshandelsmarkt. Die Unternehmen können nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten darüber befinden, ob sie selbst ihre Emissionen reduzieren oder Zertifikate zukaufen wollen.

Klimaschutzrecht für Wirtschaft und Kommunen

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